Allgemeine Geschäftsbedingungen der Metallwerk Langenau GmbH

Allgemeines

  1. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abwei­chende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
  2. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für alle späteren Aufträge.
  3. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen usw. der Geschäfts­bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unsere schriftliche Bestätigung.
  4. Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge/Bestellungen binden uns erst nach schriftlicher Bestätigung. Unsere schriftliche Auftragsbestätigung ist maßgebend für Inhalt und Umfang des Vertrags.
  5. Für sämtliche schriftliche Unterlagen, Dokumente, Zeichnungen u. ä. -auch in elektronischer Form-, sowie Informationen körperlicher oder geistiger Art, behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.

Lieferzeit, Lieferverzögerung

  1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Parteien.
    Ihre Einhaltung durch uns setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.B. Beibringung der Erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Verkäufer die Verzögerung zu vertreten hat. Scheitert unsere Lieferung/Leistung an fehlender Belieferung durch unsere Vorlieferanten, können wir vom Vertrag zurücktreten. Die Einhaltung der Lieferzeit steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
  2. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn die Versandbereitschaft gemeldet ist.
  3. Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, wie z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Krieg, kriegerische Auseinandersetzungen, Bürgerkrieg, Revolution, Terrorismus, Sabotage, Atom-/Reaktorunfälle, auf Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches des Verkäufers liegt, zurückzuführen, so ist der Verkäufer während der Dauer des Ereignisses von seinen Leistungspflichten befreit und die Lieferzeit verlängert sich angemessen. Beschränkungen aus oder im Zusammenhang mit einem Ereignis höherer Gewalt, wie z.B. der Covid19-Pandemie (z.B. Reisebeschränkungen, Grenz-schließungen, Transportbeschränkungen oder Verzögerungen, Betriebsschließungen u. ä.), die die Einhaltung der Liefer- oder Leistungszeit unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, gelten als Ereignis höherer Gewalt. Sofern die Dauer des Ereignisses einen Zeitraum von 6 Monaten überschreitet, ist der Verkäufer auch zur Beendigung des Vertrages berechtigt.
  4. Kommt der Verkäufer in Verzug, und erwächst dem Käufer hieraus ein Schaden, so ist er berechtigt, eine pauschale Verzugsentschädigung zu verlangen. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5 %, im Ganzen aber höchstens 5 % vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann.
  5. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.

Gefahrenübergang, Versand

  1. Soweit nicht individuell vereinbart, geht die Gefahr mit Eintritt der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
  2. Der Versand erfolgt grundsätzlich ab Werk, es sei denn andere Versandmodalitäten sind ausgehandelt und wurden von uns schriftlich bestätigt.
  3. Transport und sonstige Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen, ausgenommen sind Holzpaletten. Der Käufer wird für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten sorgen.

Eigentumsvorbehalt

  1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur Erfüllung aller Forderungen vor, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, die dem Verkäufer im Rahmen der Geschäftsverbindungen mit dem Käufer zustehen (Saldovorbehalt).  
  2. Wird unsere Ware mit anderen Gütern durch Verarbeitung verbunden, so überträgt der Kunde uns bereits jetzt das Miteigentum an der neu entstandenen Sache in Höhe unserer Forderung.
  3. Unser Miteigentum an der neu entstandenen Sache wird vom Kunden unentgeltlich mitverwahrt.
  4. Bei vertragswidrigen Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer nach Mahnung zur Rücknahme der Liefergegenstände berechtigt. Hierin, wie in ihrer Pfändung, durch den Verkäufer, liegt kein Rücktritt vom Vertrag durch den Verkäufer vor.
  5. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahren berechtigt den Verkäufer zur Lieferung und Leistung nur nach erfolgter vollständiger Zahlung oder nur zur Lieferung und Leistung Zug-um-Zug gegen Zahlung.

Preis und Zahlung

  1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk des Verkäufers einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackungen und Entladung. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
  2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sind Zahlungen netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges.
  3. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.    

Gewährleistung, Haftung

  1. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Übergabe der Ware.
  2. Der Kunde muss die Ware direkt bei „Gefahrenübergang“ Wareneingang prüfen, um Mängel geltend zu machen. Wird die Ware auf Lager gelegt, können Ansprüche schon verjährt sein.
  3. Rücklieferungen haben frachtfrei an unsere Adresse zu erfolgen.
  4. Bei Beanstandungen von Mängeln beschränkt sich die Gewährleistung auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung nach unserer Wahl. Bei Nachbesserungen haben wir die Wahl, an welchem Ort wir Nachbessern wollen.
  5. Der Kunde kann zwischen Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrags wählen, wenn Ersatzlieferungen oder Nachbesserungen fehlschlagen.
  6. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn wir haften wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. In diesen Fällen ist unsere Haftung der Höhe nach auf den Auftragswert begrenzt.

Compliance, Datenschutz

  1. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung des Verhaltenscodex der Metallwerk Langenau GmbH.
  2. Sofern der Kunde im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten für und im Auftrag der Lieferantin verarbeitet, ist er verpflichtet, die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das Datenschutzgesetz und die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzuhalten.

Anwendbares Recht, Gerichtsstand

  1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Erfüllungsort für beide Parteien ist Langenau, Deutschland.

Salvatorische Klausel

  1. Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, ungültig oder undurchsetzbar, so berührt dies nicht die Wirksamkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen.

Metallwerk Langenau GmbH

Riedheimer Str. 11, 89129 Langenau

Amtsgericht Ulm, HRB 785

Geschäftsführer: Dipl.-Ing. (FH) Jochen Schimmer

UST-ID: DE 147 033 337

Stand Juli 2022